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Nachtflugberechtigung

Privatpiloten ohne Instrumentenflugberechtigung benötigen zur Durchführung von Flügen und Überlandflügen nach Sichtflugregeln bei Nacht die Nachtflugberechtigung.

Voraussetztung ist die Berechtigung zur Durchführung kontrollierter Sichtflüge (CVFR) oder die PPL-A JAR-FCL. Fünf Stunden praktische Ausbildung müssen absolviert werden. Sie umfasst u.a. 10 Nachtstarts und Landungen im Alleinflug und 2 Überlandflüge mit Landung auf einem fremden Platz mit Lehrer. Eine Prüfung ist nicht erforderlich.

Die Nachtflugberechtigung ist eine sinnvolle Ergänzung zur "normalen" Lizenz, denn Nacht ist in der Fliegerei erst 30 min. nach Sonnenuntergang. Wenn man sich ohne Nachtflugberechtigung dieser Grenze nähert ist es meist schon sehr duster.
Nachtflugberechtigung
 
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